AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Vertragsbedingungen für Geräte
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Geräte („AGB“) gelten für sämtliche Verkaufs- und Liefergeschäfte, sowie Aufstell- und Mietvereinbarungen der Lavazza Professional Germany GmbH (nachstehend „Lavazza Professional“ oder „wir“ oder „uns“) über Getränke- und Verpflegungsautomaten („Geräte“) und zusammenhängende Serviceleistungen („Servicedienstleistungen“). Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Lavazza Professional und dem Kunden („Vertragspartner“) geschlossenen Vertrages („Vertrages“).
Im Fall von Widersprüchen zwischen den AGB und dem Vertrag gilt der Vertrag vorrangig.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird widersprochen. Diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Lavazza Professional ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Lavazza Professional in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners seine vertraglichen Leistungen an den Vertragspartner vorbehaltslos ausführt.
Sofern in diesen AGB auf die „Schriftform“ verwiesen oder das Wort „schriftlich“ verwendet wird, so schließt dies die Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein.
Lavazza Professional bietet dem Vertragspartner bezüglich der Geräte verschiedene Betreibermodelle (Betrieb durch Lavazza Professional oder durch einen von Lavazza Professional beauftragten Servicepartner oder durch den Vertragspartner) und zusätzliche Servicedienstleistungen an: wie Belieferung und Befüllung der Geräte mit Heiß- und Kaltgetränken und Snacks (nachstehend „Füllprodukte“) und Montage-, Reinigungs- und Wartungsleistungen.
In Ergänzung zu den vorrangig geltenden Bestimmungen in den Verträgen werden nachstehend die Rechte und Pflichten von Lavazza Professional und des Vertragspartners geregelt:
§ 1 Lieferung, Teillieferung, Betrieb der Geräte
- Der Vertragspartner hat die ordnungsgemäße Lieferung der Geräte durch Unterzeichnung eines Lieferscheines zu bestätigen. Der Vertragspartner hat die neuwertigen Geräte bei Anlieferung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen, einen Probebetrieb durchzuführen und eventuelle offensichtliche technische Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Optische Beeinträchtigungen (Kratzer, etc.) stellen keine Mängel dar. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Es gilt die Rechtsfolge nach § 377 HGB.
- Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, wenn (i) die Teillieferung für den Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (ii) die Lieferung der restlichen bestellten Geräte und Füllprodukte sichergestellt ist und (iii) dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
- Betrieb der Geräte durch den Vertragspartner
Ist der Vertragspartner gemäß Vertrag der Bertreiber der Geräte, gilt folgendes:
- Der Vertragspartner erhält die Geräte zum Gebrauch am vertraglich vereinbarten Aufstellort. Eine Ortsveränderung vom ursprünglichen Aufstellungsort bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Lavazza Professional und darf nur durch Lavazza Professional oder durch einen von Lavazza Professional beauftragten Servicepartner erfolgen.
- Der Vertragspartner ist für den ordnungsgemäßen und fortlaufenden Betrieb der Geräte während der gesamten Vertragsdauer verantwortlich und hat die Geräte stets funktionsfähig zu erhalten und den Bezug der Füllprodukte aus den Geräten zu ermöglichen. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Betriebspflicht berechtigt Lavazza Professional zur Forderung von Schadensersatz. Weitere Rechte und Ansprüche von Lavazza Professional bleiben unberührt.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Reinigung der Geräte regelmäßig nach der Empfehlung von Lavazza Professional und der Betriebsanleitung des Geräts durchzuführen.
- Betrieb der Geräte durch Lavazza Professional und/oder durch einen Servicepartner
Ist im Vertrag vereinbart, dass Lavazza Professional und/oder ein von Lavazza Professional benannter Servicepartner der Bertreiber der Geräte ist, gilt folgendes:
- Der technische Betrieb, die Befüllung und Reinigung der Geräte erfolgen durch Lavazza Professional und/oder ein von Lavazza Professional benannter Servicepartner.
- Der Vertragspartner wird Lavazza bzw. dem Servicepartner während der gesamten Vertragsdauer den Betrieb der Geräte ermöglichen. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Pflicht berechtigt Lavazza Professional zur Forderung von Schadensersatz. Weitere Rechte und Ansprüche von Lavazza Professional bleiben unberührt.
- Unabhängig von der Betriebsart hat der Vertragspartner die Geräte schonend und pfleglich zu behandeln sowie vor Schäden und Verlust zu schützen. Technische Eingriffe oder Veränderungen in/an den Geräten sind untersagt, es sei denn, Lavazza Professional hat dieses ausdrücklich gestattet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Schäden zu ersetzen, die durch eine Beschädigung, eine Zerstörung und/oder einen Verlust der Geräte in seiner Verantwortungs- oder Risikosphäre entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die nachweislich von Lavazza Professional, seine Erfüllungsgehilfen oder Servicepartner verursacht worden sind oder welche Lavazza Professional, seine Erfüllungsgehilfen oder Servicepartner im Rahmen der Instandhaltung zu beseitigen hat. Der Vertragspartner haftet für seine Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstige Erfüllungsgehilfen wie für sich selbst.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, Lavazza Professional unverzüglich jede Betriebsstörung eines Gerätes sowie sämtliche Veränderungen mitzuteilen, die auf den Wert der Geräte oder auf das Eigentumsrecht hieran negativen Einfluss haben können und Lavazza Professional angemessene Zeit und Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Lavazza Professional ist berechtigt, mangelhafte Geräte durch gleichwertige Ersatzgeräte auszutauschen.
- Der Vertragspartner hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um unberechtigte Zugriffe Dritter auf die Geräte zu verhindern. Bei Pfändungen/Pfändungsversuchen hat er den Gerichtsvollzieher und den pfändenden Gläubiger unverzüglich darauf hinzuweisen, dass sich die Geräte im Eigentum von Lavazza Professional befinden.
- Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner, sofern er gemäß Vertrag Betreiber ist, die Geräte auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Beschädigung und Untergang ausreichend zu versichern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Lavazza Professional auf Nachfrage einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.
- Die zum Betrieb der Geräte erforderlichen Flächen, Strom- und Wasseranschlüsse werden vom Vertragspartner bis unmittelbar an den Standort der Geräte bereitgestellt. Die entstehenden Kosten (Strom, Wasser, etc.), Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben übernimmt der Vertragspartner.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, Lavazza Professional und dessen Beauftragten sowie den Servicepartnern nach entsprechender vorheriger angemessener Ankündigung, während der allgemein üblichen Geschäftszeiten Zugang zu den Geräten für Instandhaltungs- und Servicearbeiten zu verschaffen. Dies gilt auch für die Überprüfung der begründeten Annahme, dass sich das Gerät nicht mehr in vertragsgemäßem Zustand oder an einem anderen Ort befindet.
- Zum Vertragsende hat der Vertragspartner die Geräte unverzüglich zur Demontage durch Lavazza Professional oder einen von Lavazza Professional beauftragten Dienstleister oder Servicepartner zugänglich zu machen und an Lavazza Professional bzw. an den Servicepartner herauszugeben bzw. die Wegnahme der Geräte zu dulden. Zudem sind die Geräte vom Vertragspartner funktionstüchtig in ordnungsgemäßem und gebrauchsfertigem Zustand, der eine unverzügliche Weiterverwendung erlaubt, zurückzugeben. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so ist Lavazza Professional berechtigt, die Geräte auf Kosten des Vertragspartners in ordnungsgemäßen und gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen oder versetzen zu lassen (Instandsetzung / Wartung).
- Lavazza Professional ist berechtigt, eine einmalige Transport- und Installationspauschale für die Installation der Geräte zu verlangen. Die Höhe der Pauschale ist im Vertrag festgelegt.
- Sofern Lavazza Professional und/oder der Servicepartner die Befüllung der Geräte mit Füllprodukten übernimmt, wird eine ggf. Liefervereinbarung zwischen Lavazza Professional und dem Vertragspartner geschlossen. Für diese Liefervereinbarung gelten gesonderte „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ für Produkte (www.lavazzapro.de/agb).
§ 2 Instandhaltung, Haftung, Schadensersatz
- Im Vertrag wird die Partei ausgewiesen, die für den technischen Service zuständig ist. und für die Funktionsfähigkeit der Geräte sorgt, sowie alle Reparaturen und Maßnahmen zur Beseitigung von technischen Mängeln („Instandhaltung“) einschließlich der Arbeitszeiten, Fahrtkosten und Kosten für Ersatzteile übernimmt. Je nach Betreibermodell kann dies Lavazza Professional, ein Servicepartner von Lavazza Professional oder der Vertragspartner selbst sein.
- Die Funktionsfähigkeit von Kaffee-Automaten ist aus technischen Gründen nur gewährleistet, wenn ausschließlich Originalprodukte von Lavazza Professional verwendet werden. Störungen und Schäden, die nachweislich durch die Verwendung anderer Produkte verursacht wurden, werden auf Kosten des Vertragspartners zu den üblichen Sätzen beseitigt, sofern der Vertragspartner die Befüllung übernommen hat. Gleiches gilt für Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Reinigung oder durch Verkalkung hervorgerufen wurden, sofern der Vertragspartner die Wartung und Instandhaltung übernommen hat. Verkalkungen werden durch Benutzung und regelmäßigen Tausch eines Wasserfilters vermieden.
- Der Vertragspartner trägt die Gefahr der zufälligen Beschädigung des Geräts. Lavazza Professional haftet daher nicht für Störungen und Schäden, die auf höhere Gewalt, Blitzschlag, Feuer oder Wasser, fehlerhafte Bedienung, mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen Dritter zurückzuführen sind. Wünscht der Vertragspartner in diesem Fall eine Beseitigung, wird Lavazza Professional diese auf Kosten des Vertragspartners zu den üblichen Sätzen von Lavazza Professional beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die Beschädigung oder Störung von Lavazza Professional, seinen Erfüllungsgehilfen oder Servicepartnern zu vertreten ist.
- Der Vertragspartner haftet für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen eines Gerätes. Dies gilt auch für von ihm zu vertretende fehlende Geräte oder wenn er seiner Herausgabepflicht der Geräte nicht nachkommt. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche von Lavazza Professional bleiben unberührt.
§ 3 Haftung von Lavazza Professional
Die Haftung von Lavazza Professional, seiner gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen richtet sich nachfolgenden Maßgaben:
- Die Lieferverpflichtung von Lavazza Professional und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wird Lavazza Professional trotz des Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts aus Gründen nicht rechtzeitig beliefert, die Lavazza Professional nicht zu vertreten hat, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Lavazza Professional wird den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
- Die Bestimmung einer Lieferfrist allein bedeutet nicht, dass es sich um ein Fixhandelsgeschäft (§ 376 HGB) oder um ein Fixgeschäft (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB) handeln soll.
- Liefer- und Leistungshemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von Lavazza Professional zu vertretenden Ereignissen (wie bspw. Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, En-, Epi- oder Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, Unwetter, Unterbrechung der Stromversorgung etc.) entbinden Lavazza Professional für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von seinen Liefer- und Leistungspflichten. Lavazza Professional haftet insbesondere nicht für Verzögerungen, die durch Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen in seinem Unternehmen oder durch Arbeitskämpfe im In- und Ausland verursacht werden.
Handelt es sich um ein nicht lediglich vorübergehendes Leistungshindernis, ist Lavazza Professional berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
- Kann Lavazza Professional aus Gründen, die es zu vertreten hat, nicht liefern, so ist der Vertragspartner berechtigt, von den vom Verzug betroffenen Leistungen zurückzutreten, nachdem er Lavazza Professional erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Ein Rücktritt vom Vertrag insgesamt ist nur dann zulässig, wenn der Vertragspartner an von Lavazza Professional erbrachten Teilleistungen kein Interesse hat. Alle anderen Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz durch Lavazza Professional.
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Lavazza Professional bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Lavazza Professional haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lavazza Professional, vorbehaltlich der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen nur,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der typischerweise eintretende Schaden entspricht maximal dem Warenwert der betroffenen Füllprodukte.
- Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners über den Warenwert hinaus oder für Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, nicht eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
- Soweit die Haftung von Lavazza Professional ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung dessen Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen. Die Begrenzungen nach diesem §3 gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen wurde. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
§ 4 Sonderbestimmungen für Heißgetränkeautomaten
Ist der Vertragspartner Betreiber eines Heißgetränkeautomaten, verpflichtet sich dieser, auf seinem Betriebsgelände für die Dauer des Vertrags, längstens für fünf Jahre, keine Heißgetränkeautomaten Dritter aufzustellen. Dies gilt nicht für Vertragspartner, die die Geräte gemietet haben. Rechtzeitig vor Ablauf der fünf Jahre werden die Parteien über eine Verlängerung dieser Verpflichtung verhandeln.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Beabsichtigt der Vertragspartner Geräte von Lavazza Professional zu erwerben, so geht das Eigentum an den Geräten erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Vertragspartner über.
Sofern sich der Vertragspartner vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug ist – hat Lavazza Professional das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Vertragspartner die Vertragsverletzung trotz Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht oder nur teilweise abgestellt hat.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt von Lavazza Professional unterliegenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er hat etwaige Zugriffe Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren oder auf die an Lavazza Professional abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Weitergabe an Dritte, Abtretung und Rechtsnachfolge
Zur Weitergabe der Geräte an Dritte, zur Untervermietung oder zur Abtretung/Übertragung von Forderungen, Rechten und/oder Pflichten aus dem Vertrag ist der Vertragspartner nicht berechtigt.
§ 7 Vertragsstrafe
Verstößt der Auftraggeber gegen seine Verpflichtung aus vorstehendem § 4 oder hat der Vertragspartner die Heißgetränkeautomaten mit anderen als durch Lavazza Professional gelieferten Füllprodukten betrieben, ohne dieses vorher bei Lavazza Professional schriftlich anzuzeigen, ist Lavazza Professional zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe von 480 € zzgl. der gesetzl. MwSt. pro Verstoß berechtigt. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt unberührt. Der Vertragspartner hat das Recht nachzuweisen, dass Lavazza Professional ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die jeweilige Vertragsstrafe ist auf den vom Vertragspartner zu ersetzenden Schadensersatzanspruch anzurechnen.
§ 8 Markenschädigendes Verhalten
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Ruf und das Ansehen von Lavazza Professional und seiner Marken zu beeinträchtigen. Bei wiederholten schuldhaften Verstößen, die trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht abgestellt werden, ist Lavazza Professional zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
§ 9 Vertragsdauer, Kündigungsrechte, Außerordentliche Kündigung
- Die vertragliche Laufzeit und ordentlichen Kündigungsrechte ergeben sich aus dem jeweils zwischen Lavazza Professional und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag.
- Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
- Ein wichtiger Grund liegt für Lavazza Professional insbesondere vor, wenn
- der Vertragspartner mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen ganz oder teilweise in Rückstand ist und Lavazza Professional dem Vertragspartner vorher erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages gesetzt hat oder wenn der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt,
- sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtern oder Forderungen von Lavazza Professional aus diesem Vertrag gepfändet werden,
- wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners mangels Masse abgelehnt wird,
- der Vertragspartner wiederholt bzw. in erheblichem Umfang gegen seine Vertrags- und Sorgfaltspflichten verstößt und dies trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht unterlässt.
- der Vertragspartner entgegen einer vertraglich vereinbarten Exklusivität die Geräte mit anderen als Lavazza Professional-Füllprodukte befüllt und dies trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht unterlässt und,
- bei einem durchschnittlichen Absatz von weniger als 100 Getränken pro Woche pro Gerät.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund stehen Lavazza Professional sämtliche weiteren Rechte und Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, zu. Der Vertragspartner ist Lavazza Professional zum Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens verpflichtet. Dies schließt beispielsweise die Zahlung einer im Vertrag vereinbarten Ausgleichspauschale mit ein. Lavazza Professional hat das Recht dem Vertragspartner, der die Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten hat, eine Servicepausschale in Höhe von EUR 990,00 für Logistik und Aufarbeitung sowie noch fehlenden Mengen für die regulär verbleibende Vertragslaufzeit in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner ist berechtigt nachzuweisen, dass Lavazza Professional kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
- Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder Beendigung des Vertrages durch Kündigung ist der Vertragspartner verpflichtet, die Geräte unverzüglich zurückzugeben oder deren Abholung zu dulden. Es gilt § 1 (11). Bei verspäteter Rückgabe kann Lavazza Professional eine angemessene Nutzungsentschädigung geltend machen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG).
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz von Lavazza Professionals ausschließlich zuständig. Lavazza Professional ist aber auch berechtigt, den Vertragspartner an dessen Sitz zu verklagen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand März 2025
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Produkte
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verkaufs- und Liefergeschäfte der Lavazza Professional Germany GmbH (nachstehend „wir“ oder „uns“) über Produkte, die in Getränkeautomaten befüllt werden. Diese AGB sind Bestandteil des zwischen uns und unserem Kunden („Käufer“) geschlossenen Vertrages.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers unsere vertraglichen Leistungen an den Käufer vorbehaltslos ausführen.
Mit der Registrierung als Kunde und der Bestellung unserer Produkte akzeptiert der Käufer unsere AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
Sofern in diesen AGB auf die „Schriftform“ verwiesen oder das Wort „schriftlich“ verwendet wird, so schließt dies die Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein.
§ 1  Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich mittels einer Auftragsbestätigung bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Auftragsbestätigung.
§ 2  Preise
- Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung freibleibend und frei Haus Empfänger und sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Maßgeblich ist die zur Zeit der Lieferung gültige Preisliste. Die Umsatzsteuer ist in den in der Preisliste angegebenen Preisen nicht enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt (auch die in den Preisen enthaltene Kaffeesteuer unterliegt nach dem UStG der Umsatzsteuer).
- Bei den von unseren Reisenden und Vertretern vermittelten Geschäften behalten wir uns die endgültige Zustimmung vor.
§ 3  Mindestliefermenge
- Die Mindestliefermenge bei Frei-Haus-Belieferungen pro Lieferung und Anlieferstelle ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
- Bei Bestellungen oder Abrufen unter der Mindestliefermenge wird eine Frachtkostenpauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
§ 4  Lieferung, Versand. Teillieferungen
- Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Käufers (ex works (Incoterms 2020)), sofern nicht anders vereinbart. Mit Absendung der Bestellung an den Käufer bzw. mit der Übergabe an das Transportunternehmen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte auf den Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird.
- Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, wenn (i) die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (ii) die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und (iii) dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
§ 5  Fehlmengen, Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Mängelrechte des Käufers; Verjährung
- Beim Empfang der Sendung ist der Käufer verpflichtet, die einzelnen Liefergegenstände Positionen unverzüglich nachzuzählen und nachzuwiegen und auf etwaige Transportschäden zu untersuchen. Beanstandungen und Transportverluste sind vom Käufer unter Beifügung der Frachtpapiere, auf denen der Frachtführer die Fehlmenge quittiert hat, sofort an uns zu melden. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Sendung als vollständig und unbeschädigt abgenommen.
- Die gelieferte Ware ist nach der Ablieferung weiter zu untersuchen (Qualitätskontrolle). Mängel sind schriftlich unverzüglich, spätestens jedoch, binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Handelsübliche oder unwesentliche Abweichungen der Ware stellen keinen Mangel dar und rechtfertigen keine Beanstandung. Mängel eines Teils der gesamten Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern die Brauchbarkeit der gesamten Lieferung nicht unzumutbar eingeschränkt ist. Zeigt sich später ein Mangel, der bei dieser Untersuchung nicht aufgedeckt werden konnte, ist dieser binnen 8 Tagen nach Entdeckung anzuzeigen.
- Nicht fristgerecht bemängelte Ware gilt als genehmigt und abgenommen. Sechs Monate nach der Lieferung ist jede Rüge ausgeschlossen.
- Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Fehlmengen und Mängeln können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung leisten, und zwar nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung von mangelfreier Ware gegen Rückgabe der beanstandeten Ware bzw. bei Fehlmengen durch Leistung von Nachlieferung. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Schlagen die zumutbaren Mangelbeseitigungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine von dem Käufer gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Nacherfüllung durch uns schuldhaft verzögert, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Vorbehaltlich von § 10 „Haftung“, bestehen weitere Ansprüche des Käufers uns gegenüber nicht.
- Die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen des Käufers beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
§ 6  Zahlung
- Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug, sofern im Einzelfall nichts Anderweitiges vereinbart wurde.
- Werden spezifische Zahlungsbedingungen vereinbart, gelten die Zahlungsfristen ab Rechnungsdatum.
- Der Käufer ist nur berechtigt, mit solchen Ansprüchen gegen uns aufzurechnen oder Zahlungen wegen solcher Gegenansprüche gegen uns zurückzuhalten, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
- Wir sind nicht vorleistungspflichtig.
- Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl der gemäß § 367 BGB zunächst auf sämtliche Kosten, sodann auf sämtliche Zinsansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung und sodann, wiederum nach unserer Wahl, auf die jeweils älteste Kaufpreisforderung angerechnet.
§ 7  Zahlungsverzug des Käufers
- Bei Überschreitung der eingeräumten Zahlungsziele sind wir berechtigt, die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugszinsen zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt vorbehalten, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
- Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein, sind wir insbesondere berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
- Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder überschreitet er das ihm von uns eingeräumte Kreditlimit, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, bis die ausstehenden fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
- Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein, werden sämtliche Forderungen einschließlich solcher, für die wir dem Käufer Zahlungsziele eingeräumt haben, zur sofortigen Zahlung fällig.
§ 8  Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Befriedigung aller, auch der zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer wird ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Kommt der Käufer seinen Vertragspflichten gegenüber uns nicht nach, kann diese Ermächtigung widerrufen werden. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf gehen mit ihrer Entstehung in Höhe des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer auf uns über. Die Abtretung dient der Sicherung unserer Forderung aus allen gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen. Die Abtretung erfolgt in stiller Form. Wir sind berechtigt, sie offen zu legen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt; in diesem Fall ist es dem Käufer untersagt, Forderungen einzuziehen.
- Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,9 nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung8 gesetzt haben
- Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 Prozent, kann der Käufer die Freigabe eines entsprechenden Teiles der Sicherheiten verlangen.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren oder auf die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gemäß § 950 BGB gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
§ 9  Leistungszeit, höhere Gewalt, Rücktritt
- Unsere Lieferverpflichtung und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Werden wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts aus Gründen nicht rechtzeitig beliefert, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt berechtigt. Wir werden den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
- Die Bestimmung einer Lieferfrist allein bedeutet nicht, dass es sich um ein Fixhandelsgeschäft (§ 376 HGB) oder um ein Fixgeschäft (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB) handeln soll.
- Der Verkäufer haftet ebenfalls nicht für Verzögerungen, die durch Arbeitskampfmaßnahmen in seinem Unternehmen oder durch Arbeitskämpfe im In- und Ausland verursacht werden.
- In anderen Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Können wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht liefern, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz durch den Verwender.
§ 10  Haftung
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen nur,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der typischerweise eintretbare Schaden entspricht maximal dem betroffenen Warenwert.
- Ein Schadensersatzanspruch des Käufers über den Warenwert hinaus oder für Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt, nicht eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Begrenzungen nach diesem § 10 gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen wurde. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
§ 11  Datenschutz
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben und nutzen wir Daten des Käufers in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Es gilt unsere Datenschutzerklärung, die unter www.lavazzapro.de/datenschutzerklaerung/ abgerufen werden kann.
§ 12  Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Sollten einzelne dieser Regelungen aus Rechtsgründen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
- Für diese AGB gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG).
- Erfüllungsort für Warenbestellungen ist dasjenige Werk/Lager, an dem wir die bestellte Ware an den Beförderer übergeben, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Lavazza Professional GmbH. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Stand Februar 2025